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Wissenswertes zum Thema Schulden und Schuldnerberatung

In unserer hannoverschen Filiale beraten wir Sie von Montag bis Freitag zu Ihrem Schuldenproblem. Selbstverständlich kostenlos
und gebührenfrei.

Eine Schuldnerberatung ist für Menschen mit Schuldenproblemen gedacht, die Rat und Hilfe in finanzieller sowie auch in rechtlicher Hinsicht benötigen.

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Jahrgang 2019

• Neue Pfändungstabelle 2019
• Pfändungsfreigrenzen ab 01. Juli 2019
• Öffentliche Bekanntmachung der Vergütung des Insolvenzverwalters
• Benachteiligungsvorsatzes des Insolvenzschuldners bei Drittzahlungen

Jahrgang 2018

• Kein Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters am Leasinggegenstand
• Verrechnungen und Aufrechnungen der laufenden Sozialleistungen
• Abgrenzung von Zahlungseinstellung und Zahlungsunwilligkeit
• Wirksamkeit einer Kontopfändung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
• Keine Sperrfrist wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten

Jahrgang 2017

• Nach Enthaftungserklärung: Kautionsguthaben steht Schuldner zu
• Keine Scheiternsbescheinigung vor Ablauf der gesetzten Frist
• Neue Pfändungstabelle, gültig ab dem 01.07.2017
• Höhere Pfändungsfreigrenzen beim Pfändungsschutzkonto ab 01.07.2017
• Keine Versagung der Kostenstundung wegen Fehlverhalten im Erstverfahren
• Verrechnungen und Aufrechnungen von Sozialleistungen im Insolvenzverfahren zulässig
• Mögliche Restschuldbefreiung bei Verfahrenskosten

Jahrgang 2016

• Versagung der Restschuldbefreiung bei unentgeltlicher Arbeit
• Steuerfreie Nachtzuschläge unpfändbar gem. § 850a Nr. 3 ZPO
• Nutzungsentschädigung für nicht freigegebene Wohnung aus dem Insolvenzbeschlag
• Schuldenregulierung ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung
• Pfändungsschutz einer Versicherung
• Jeder hat das Recht auf ein Konto
• Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses nach Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

Jahrgang 2015

• Naturalunterhalt zählt zum Einkommen der unterhaltsberechtigten Person
• Bankkunden können jederzeit die Rückumwandlung des P-Kontos verlangen

Jahrgang 2014

• Die Arbeitskraft des Schuldners unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag
• Reform des Insolvenzrechts: Schuldenfrei in 3 Jahren!
• Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters bei gewerblichen Mietverhältnissen
• Kein Erlöschen eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

! Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden streng vertraulich behandelt !



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