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Erlöschen eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto)
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         Mit Urteil vom 19.09.2013 hat das Landgericht Verden entschieden, dass ein Pfändungsschutzkonto 
         (P-Konto) nicht durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 
         über das Vermögen des Kontoinhabers erlischt.
         
         LG Verden, Urteil vom 19.09.2013 - 4 S 3/13
         
         Quelle:
ZIP 2013, 1954
         
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