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Erlöschen eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto)
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Mit Urteil vom 19.09.2013 hat das Landgericht Verden entschieden, dass ein Pfändungsschutzkonto
(P-Konto) nicht durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Kontoinhabers erlischt.
LG Verden, Urteil vom 19.09.2013 - 4 S 3/13
Quelle:
ZIP 2013, 1954
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