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Eine Schuldnerberatung ist für Menschen mit Schuldenproblemen gedacht, die Rat und Hilfe in finanzieller sowie auch in rechtlicher Hinsicht benötigen.
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Als Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenzverfahren) bezeichnet man ein sog. vereinfachtes Insolvenzverfahren bei
Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson.
Ein Insolvenzverfahren ist jedoch nicht zwingend die Konsequenz. In unserer Beratung erarbeiten wir Lösungen zur Abwendung eines drohenden Insolvenzverfahrens...
Viele selbständig Tätige geraten immer häufiger in Zahlungsschwierigkeiten. Verschlechterung der Auftragslage, zahlungssäumige Kunden oder Steuernachzahlungen können mögliche Gründe für die Aufgabe der Selbständigkeit sein.
Mehr zu Beratungsangeboten für Selbstständige
Es besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder, unabhängig von der Berufsgruppe (Studenten, Angestellte, Beamte,
Rentner und Selbstständige), verpflichtet ist, sich über eine private Krankenkasse oder gesetzlich zu versichern.
Nur so ist sichergestellt, dass Gesundheitsleistungen (Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, usw.) von der Krankenkasse übernommen werden und nicht
selbst bezahlt werden müssen.
Droht der Arbeitsplatzverlust oder haben Sie Ihre Stelle bereits verloren und können Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, dann teilen Sie
Ihrem Fallmanager bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Ihre finanziellen Probleme mit.
Dieser kann Ihnen einen Vermittlungsschein für eine Schuldnerberatung ausstellen.
Jeder Inhaber eines Girokontos kann sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln.
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet automatisch Schutz vor Kontopfändungen in Höhe des Pfändungsfreibetrages von
derzeit 1.178,59 € je Monat.
Der Freibetrag von derzeit 1.178,59 € erhöht sich um 443,57 € für die erste
unterhaltsberechtigte Person und um jeweils weitere 247,12 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person.
Viele Menschen haben sich für eine vermietete Immobilie als Altersvorsorge entschieden oder sich den Traum vom Eigenheim erfüllt.
Jedoch können Veränderungen der Lebensumstände die Immobilie gefährden.
Je eher die Immobilienbesitzer sich bei den ersten Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten entsprechende Hilfe suchen, umso wahrscheinlicher kann ein
Immobilienverlust vermieden werden.
Die Mietzahlungen können gefährdet sein durch eine finanzielle Schieflage, welche zum Beispiel ausgelöst worden ist durch Jobverlust, einer Scheidung/Trennung
oder auch durch Krankheit und führt so unweigerlich zu erheblichen finanziellen Problemen.
Der Vermieter kann bei einem beträchtlichen Mietrückstand die fristlose Kündigung aussprechen. Der Mietrückstand muss allerdings erheblich sein.
So können zum Beispiel zwei hintereinander nicht gezahlte Mieten zur fristlosen Kündigung führen.
! Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden streng vertraulich behandelt !
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