Menü

Die Beratungsangebote der Schuldenhilfe "Schuldnerhilfe Neues Leben e.V."

In unserer hannoverschen Filiale beraten wir Sie von Montag bis Freitag zu Ihrem Schuldenproblem. Selbstverständlich kostenlos
und gebührenfrei.

Eine Schuldnerberatung ist für Menschen mit Schuldenproblemen gedacht, die Rat und Hilfe in finanzieller sowie auch in rechtlicher Hinsicht benötigen.

Optimiert für Google AMP
(Accelerated Mobile Pages)

Verbraucherinsolvenz / Außergerichtliche Einigung

Als Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenzverfahren) bezeichnet man ein sog. vereinfachtes Insolvenzverfahren bei Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson.

Ein Insolvenzverfahren ist jedoch nicht zwingend die Konsequenz. In unserer Beratung erarbeiten wir Lösungen zur Abwendung eines drohenden Insolvenzverfahrens...

Mehr zu Verbraucher­insolvenz

Schuldnerberatung für ehemalige Selbständige

Viele selbständig Tätige geraten immer häufiger in Zahlungsschwierigkeiten. Verschlechterung der Auftragslage, zahlungssäumige Kunden oder Steuernachzahlungen können mögliche Gründe für die Aufgabe der Selbständigkeit sein.

Mehr zu Beratungsangeboten für Selbstständige

Krankenkassenschulden

Es besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder, unabhängig von der Berufsgruppe (Studenten, Angestellte, Beamte, Rentner und Selbstständige), verpflichtet ist, sich über eine private Krankenkasse oder gesetzlich zu versichern.

Nur so ist sichergestellt, dass Gesundheitsleistungen (Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, usw.) von der Krankenkasse übernommen werden und nicht selbst bezahlt werden müssen.

Mehr zu Beratungsangeboten Krankenkassenschulden

Vermittlungsschein vom JobCenter

Droht der Arbeitsplatzverlust oder haben Sie Ihre Stelle bereits verloren und können Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, dann teilen Sie Ihrem Fallmanager bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Ihre finanziellen Probleme mit.

Dieser kann Ihnen einen Vermittlungsschein für eine Schuldnerberatung ausstellen.

Mehr zu Beratungsangeboten für Arbeitslose

Bescheinigungen für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Jeder Inhaber eines Girokontos kann sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln.

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet automatisch Schutz vor Kontopfändungen in Höhe des Pfändungsfreibetrages von derzeit 1.178,59 € je Monat.

Der Freibetrag von derzeit 1.178,59 € erhöht sich um 443,57 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und um jeweils weitere 247,12 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person.

Mehr zum Pfändungs­schutz­konto

Immobilienschulden

Viele Menschen haben sich für eine vermietete Immobilie als Altersvorsorge entschieden oder sich den Traum vom Eigenheim erfüllt.

Jedoch können Veränderungen der Lebensumstände die Immobilie gefährden.

Je eher die Immobilienbesitzer sich bei den ersten Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten entsprechende Hilfe suchen, umso wahrscheinlicher kann ein Immobilienverlust vermieden werden.

Mehr zu Immobilien­schulden

Mietschulden

Die Mietzahlungen können gefährdet sein durch eine finanzielle Schieflage, welche zum Beispiel ausgelöst worden ist durch Jobverlust, einer Scheidung/Trennung oder auch durch Krankheit und führt so unweigerlich zu erheblichen finanziellen Problemen.

Der Vermieter kann bei einem beträchtlichen Mietrückstand die fristlose Kündigung aussprechen. Der Mietrückstand muss allerdings erheblich sein. So können zum Beispiel zwei hintereinander nicht gezahlte Mieten zur fristlosen Kündigung führen.

Mehr zu Beratungsangeboten bei Mietschulden


! Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden streng vertraulich behandelt !



Telefonischer Sofortkontakt
Hier klicken...!

Kostenloser Rückrufservice

  • Wir rufen zurück
  • zur gewünschten Uhrzeit
  • Gratis


//