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Kostenlose Schuldnerberatung bei Mietschulden

Was kann bei Mietschulden unternommen werden?

Bei Mietschulden drohen konkrete und folgenreiche Konsequenzen, z. B. die fristlose Kündigung bis hin zur Zwangsräumung.

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Persönliches Gespräch mit dem Vermieter

Der Vermieter kann - muss aber nicht - bei einem Mietrückstand kündigen. Wenn in einem persönlichen Gespräch triftige Gründe für das Ausbleiben der Mietzahlung vorgebracht werden können, kann der Vermieter eventuell kulant sein und einer Ratenzahlung auf den Mietrückstand zustimmen. Die zukünftigen Mieten müssen zwingend pünktlich überwiesen werden.

Darlehen für Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") Empfänger

Sie sind Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") Empfänger und können den Mietrückstand nicht alleine aufbringen? Dann gibt es die Möglichkeit beim Jobcenter einen Antrag auf Mietschuldenübernahme in Form eines Darlehens zu stellen, um eine drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung des Darlehens.

Anspruch auf Wohngeld prüfen

Von Ihrem geringen Lohn kann die Miete nicht mehr vollständig gezahlt werden? Dann besteht vielleicht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Erkundigen Sie sich beim Sozialamt, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.

Mietschuldenübernahme vom Sozialamt

Wenn die Wohnungslosigkeit droht und Sie ein geringes Einkommen beziehen, dann besteht vielleicht die Möglichkeit beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen.

Was tun bei Wohnungskündigung und anstehendem Räumungstermin?

Jetzt drängt die Zeit.

Sie können die Kündigung und mögliche Räumung der Wohnung noch abwenden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Mietrückstand inklusive aller entstandenen Kosten und Zinsen auf einmal zurückgezahlt werden. Wir verweisen auf die oben beschriebenen Möglichkeiten, einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen.

Wichtig:
Es besteht für den Ausgleich des Mietrückstandes nur eine Schonfrist von zwei Monaten und auch nur, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre kein Mietrückstand bestand.

Muss ich befürchten auf der Straße zu leben?

Man muss nicht befürchten auf der Straße zu leben, denn es gibt zum Beispiel städtische Übergangswohnungen. Viele Städte haben auch Stellen für Wohnungsnotfälle beim Wohnungs- oder Sozialamt. Diese Stellen helfen Ihnen bei der neuen Wohnungssuche.

Wenn Sie sich nicht mit Ihrem Vermieter einigen können oder vielleicht auch noch weitere Schulden haben, dann sollten Sie bei uns einen Termin vereinbaren. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Mietschuldenübernahme vom Sozialamt

Wenn die Wohnungslosigkeit droht und Sie ein geringes Einkommen beziehen, dann besteht vielleicht die Möglichkeit beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen.

! Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden streng vertraulich behandelt !



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