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Bei Mietschulden drohen konkrete und folgenreiche Konsequenzen, z. B. die fristlose Kündigung bis hin zur Zwangsräumung.
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Der Vermieter kann - muss aber nicht - bei einem Mietrückstand kündigen. Wenn in einem persönlichen Gespräch triftige Gründe für das Ausbleiben der Mietzahlung vorgebracht werden können, kann der Vermieter eventuell kulant sein und einer Ratenzahlung auf den Mietrückstand zustimmen. Die zukünftigen Mieten müssen zwingend pünktlich überwiesen werden.
Sie sind Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") Empfänger und können den Mietrückstand nicht alleine aufbringen? Dann gibt es die Möglichkeit beim Jobcenter einen Antrag auf Mietschuldenübernahme in Form eines Darlehens zu stellen, um eine drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung des Darlehens.
Von Ihrem geringen Lohn kann die Miete nicht mehr vollständig gezahlt werden? Dann besteht vielleicht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Erkundigen Sie sich beim Sozialamt, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.
Wenn die Wohnungslosigkeit droht und Sie ein geringes Einkommen beziehen, dann besteht vielleicht die Möglichkeit beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen.
Jetzt drängt die Zeit.
Sie können die Kündigung und mögliche Räumung der Wohnung noch abwenden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Mietrückstand inklusive aller entstandenen
Kosten und Zinsen auf einmal zurückgezahlt werden. Wir verweisen auf die oben beschriebenen Möglichkeiten, einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen.
Wichtig:
Es besteht für den Ausgleich des Mietrückstandes nur eine Schonfrist von zwei Monaten und auch nur, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre kein Mietrückstand bestand.
Man muss nicht befürchten auf der Straße zu leben, denn es gibt zum Beispiel städtische Übergangswohnungen. Viele Städte haben auch Stellen für Wohnungsnotfälle
beim Wohnungs- oder Sozialamt. Diese Stellen helfen Ihnen bei der neuen Wohnungssuche.
Wenn Sie sich nicht mit Ihrem Vermieter einigen können oder vielleicht auch noch weitere Schulden haben, dann sollten Sie bei uns einen Termin vereinbaren.
Wir helfen Ihnen gern weiter.
Wenn die Wohnungslosigkeit droht und Sie ein geringes Einkommen beziehen, dann besteht vielleicht die Möglichkeit beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zu stellen.
! Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden streng vertraulich behandelt !
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