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Was tun wenn Zahlungsverpflichtungen überschattet werden von Arbeitslosigkeit?
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Wenn Sie arbeitslos sind oder es in naher Zukunft zum Beispiel durch Jobverlust werden, dann teilen Sie Ihrem Fallmanager bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Ihre finanziellen Probleme bzw. Ihre Überschuldung mit und fragen Sie nach der Möglichkeit einer Schuldnerberatung.
Ihr Fallmanager kann einen Vermittlungsschein für eine Schuldnerberatung ausstellen, welchen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen müssen.
Die angebotenen Leistungen unserer Schuldnerberatung werden gegenüber der Region Hannover bei Vorlage eines Vermittlungsscheines des Jobcenters gemäß § 16 a Nr. 2 SGB II abgerechnet. Als Teil der Sozialberatung kommen somit keine Gebühren oder sonstige Kosten auf den Ratsuchenden zu.
Terminvereinbarungen bei der
Schuldnerberatung Schuldnerhilfe "Neues Leben e.V." aus Hannover können persönlich unter der folgenden Telefonnummer vorgenommen werden.
Telefonische Terminvereinbarung: 0511 – 54352600
Oder Sie nutzen unser Kontaktformular und wir rufen Sie zurück.
! Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden streng vertraulich behandelt !
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