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Haben Sie Ihre Selbständigkeit bereits aufgeben oder stehen Sie kurz davor?
Sie können z. B. als Kleinunternehmer oder Freiberufler unsere Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre
selbständige Tätigkeit aufgegeben haben oder diese aufgeben müssen.
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Aktiv Selbständige können unsere Beratung nicht in Anspruch nehmen, außer das Gewerbe/ die Selbständigkeit wird in Kürze eingestellt.
Unsere Beratung hat zum Ziel, die aktuelle Situation zu analysieren und
Sie bei allen weiteren Schritten zu unterstützen, d. h.
eventuelle Liquiditätsengpässe überstehen zu können und für die Zukunft Maßnahmen zu erörtern, damit wieder Ruhe einkehren kann.
Unsere Tätigkeit umfasst dabei nicht nur die Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern sondern auch die
Insolvenzberatung und ggf. die Einleitung des Insolvenzverfahrens.
Unter das Regelinsolvenzverfahren fallen Personen, die derzeit selbstständig tätig sind oder waren. Das Verbraucherinsolvenzverfahren würde nur zum Tragen kommen, wenn es sich um weniger als 20 Gläubiger handelt und keine Rückstände aus sozialversicherungspflichtigen Abgaben für Angestellte bestehen.
Beide Verfahren sind eingeführt worden, um überschuldeten Personen eine Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang und ein Leben ohne Schulden zu ermöglichen. Am Ende des Verfahrens, also nach 6 Jahren, werden die verbliebenen Verbindlichkeiten erlassen.
! Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden streng vertraulich behandelt !
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