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Wer Schulden bei der Krankenkasse nicht reguliert, erhält von seiner Krankenkasse nur noch Leistungen im Notfall.
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Werden die Krankenversicherungsbeiträge nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt, entstehen Schulden bei der Krankenkasse.
Bei Angestellten, führt der Arbeitgeber die Krankenkassenbeiträge für den Arbeitnehmer ab. Wenn das Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt,
könnte in eine private Krankenkasse gewechselt werden, dann muss der Angestellte die Beiträge selbst zahlen und kann somit bei unvorhergesehenen Ausgaben in
Zahlungsverzug kommen.
Sozialhilfeempfänger - werden die Beiträge zur Krankenversicherung vom Sozialamt abgeführt.
Selbständige - können sich freiwillig gesetzlich versichern oder Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. In beiden Fällen muss der Selbständige für eine rechtzeitige Bezahlung der Krankenkassenbeiträge sorgen.
Beamte - erhalten einen prozentualen Anteil für die Gesundheits leistungen von ihrem Dienstherrn (sog. Beihilfe) und müssen sich zusätzlich absichern.
Es können somit selbständige sowie privatversicherte Personen Schulden bei der Krankenkasse machen.
Krankenkassen mahnen kostenpflichtig nicht gezahlte oder nur zum Teil gezahlte Beiträge an. Die Mahngebühren und einen Säumniszuschlag der Beitragsschulden müssen
zusätzlich übernommen werden.
Ist man mehrere Monatsbeiträge im Rückstand, schränken die Krankenkassen sogar ihre Leistungen ein. Die Krankenkasse kann bei Nichtzahlung der Beiträge den
Krankenversicherungsschutz nicht kündigen, da eine Krankenversicherungspflicht besteht. Stattdessen läuft der Vertrag bei der Krankenkasse mit
stark reduzierten Krankenversicherungsleistungen weiter.
Den vollen Versicherungsschutz erlangt man nur durch Zahlung des Rückstandes wieder.
Wer sich nicht gleich bei Einführung der Krankenversicherungspflicht krankenversichert hat, muss bei Eintritt in eine Krankenversicherung die versäumten
Beiträge, die seit 2007 (Gesetzliche Krankenkasse) bzw. 2009 (Private Krankenversicherung) fällig geworden wären, nachzahlen.
Die Säumniszuschläge müssen zusätzlich übernommen werden.
Bei kurzfristigen Zahlungsproblemen nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, wenn Sie merken, dass Sie den aktuellen Beitrag nicht oder nur zum
Teil zahlen können. Die meisten Krankenkassen sind in diesen Fällen bereit, eine Ratenzahlung oder einen Vollstreckungsaufschub zu gewähren.
Wenn Sie sich mit Ihrer Krankenkasse nicht einigen können oder weitere Schulden haben, welche ebenfalls reguliert werden müssen, sollten Sie bei uns einen
Termin vereinbaren.
! Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden streng vertraulich behandelt !
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