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Änderungen der Pfändungstabelle
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Diese Pfändungstabelle enthält alle ab dem 01.07.2019 geltenden Pfändungsgrenzen für Einkommen, aufgeschlüsselt nach der Höhe des monatlich gewährten
Nettoeinkommens sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist.
Grundlage für diese Tabelle ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Die ab 1.7.2019 geltenden Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung
vom 04.04.2019.
Quelle:
Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019)
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