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Neue Pfändungsgrenzen für Einkommen.
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Diese Pfändungstabelle enthält alle ab dem 01.07.2017 geltenden Pfändungsgrenzen für Einkommen,
aufgeschlüsselt nach der Höhe des monatlich gewährten Nettoeinkommens sowie nach der Anzahl der Personen, denen der
Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist.
Grundlage für diese Tabelle ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO).
Die ab 01.07.2017 geltenden Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 28.03.2017.
Quelle:
Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017)
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