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Höhere Pfändungsfreigrenzen bei Pfändungsschutzkonten
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Ab dem 1. Juli 2019 steigt der monatlich unpfändbare Grundbetrag von bisher 1.178,59 Euro auf nunmehr 1.179,99 Euro.
Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, auf monatlich 443,57 Euro (bisher: 426,71 Euro) für die erste und
um jeweils weitere 247,12 Euro (bisher 237,73 Euro) für die zweite bis fünfte Person.
Quelle:
Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019)
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