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Schuldenregulierung eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung

100-prozentige Kosten­über­nahme durch das Land Nieder­sachsen oder des Job­centers der Region Hannover als Teil der all­gemeinen Sozial­beratung

Schuldenregulierung = erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

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Schuldenregulierung ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung

Die Durchführung einer Schuldenregulierung stellt eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.

Außergerichtliche Einigungsversuche mit Gläubigern, als angebotene Dienstleistung, ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung gem. dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Diese erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass diese angebotene Dienstleistung an einen Schuldner, in einen kaufmännischen und in einen rechtlichen Teil unterteilt wird.

Quelle:
openJur die freie juristische Datenbank,
Landgericht Fulda

Urteil vom 06.02.2015 -1 S 136/14.

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