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Schuldenregulierung = erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
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Die Durchführung einer Schuldenregulierung stellt eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.
Außergerichtliche Einigungsversuche mit Gläubigern, als angebotene Dienstleistung, ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung gem. dem
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Diese erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass diese angebotene Dienstleistung an einen Schuldner,
in einen kaufmännischen und in einen rechtlichen Teil unterteilt wird.
Quelle:
openJur die freie juristische Datenbank,
Landgericht Fulda
Urteil vom 06.02.2015 -1 S 136/14.
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