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Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 01. Juli 2017.
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Ab dem 01. Juli 2017 steigt der monatlich unpfändbare Grundbetrag von bisher 1.073,88 Euro auf nunmehr
1.178,59 Euro.
Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, auf monatlich 426,71 Euro
(bisher: 404,16 Euro) für die erste und um jeweils weitere 237,73 Euro
(bisher 225,17 Euro) für die zweite bis fünfte Person.
Quelle:
Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017)
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